FRÄNKEL MIETERSERVICE – FAQ & DOWNLOADS
Im FAQ- und Downloadbereich von Fränkel finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Mietangelegenheiten, Services und wichtige Dokumente. Ob Schadensmeldung, Mietvertrag oder Nebenkostenabrechnung – wir haben alle relevanten Informationen für Sie zusammengestellt. Zudem können Sie hier wichtige Formulare und Unterlagen bequem herunterladen.
Sollten Fragen offen bleiben, steht Ihnen unser Mieterservice selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Formulare & Unterlagen schnell und einfach herunterladen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Die wichtigsten Antworten rund um Ihre Mietangelegenheiten
Der Objektbetreuer der Wohnung meldet sich zeitnah bei Ihnen und wird Ihnen die nächsten Schritte mitteilen.
Als Sicherheit ist eine Kaution in Form einer Bareinlage notwendig. Bei Wohnimmobilien beträgt diese 3 Kaltmieten.
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, wenn Sie ein niedriges Einkommen haben und eine günstige, geförderte Wohnung anmieten möchten. Um ein Wohnberechtigungsschein zu beantragen, melden Sie sich an das Sozial- und Wohnamt in ihrer Nähe. Bitte beachten Sie das dieser bis zum Einzugsdatum gültig sein muss. Dieser wird im Inserat dementsprechend gekennzeichnet.
In der Kaltmiete sind Garage/Stellplatz, Heiz- und Betriebskosten enthalten. In der Regel nicht enthalten sind Strom, TV, Internet und die Müllgrundgebühr.
In der Regel bis zum 3. Werktag des Monats.
Bauliche Veränderungen und feste Installationen müssen immer mit dem Vermieter abgestimmt werden.
Generell ist eine Installation möglich. Gewisse Details müssen aber im Vorfeld abgestimmt und gesetzliche Vorgaben müssen eingehalten werden. Bitte setzen Sie sich vorab mit uns in Verbindung.
Das Halten von Haustieren ist ebenfalls nur nach vorheriger Abstimmung/Vereinbarung mit dem Vermieter möglich.
Bitte suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter, um hier eine Lösung zu finden.
Bitte suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter, um hier eine Lösung zu finden.
Bitte wenden Sie sich im ersten Schritt an Ihren Hausmeister. Alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten finden Sie beim Mieterservice.
Je nach Mietervertag sind Kleinreparaturen vom Mieter zu übernehmen. Den genauen Betrag können Sie aus Ihrem Mietervertrag unter der Kleinreparaturklausel entnehmen
Bitte melden Sie sich hier direkt bei Minol unter der Nummer: 0711 9491 1999.
Solle allerdings ein Rauchwarnmelder aufgrund von Rauchentwicklung/Brand auslösen, rufen Sie bitte direkt die Feuerwehr 112.
Bitte senden Sie die Kündigung schriftlich, von allen Vertragspartnern unterzeichnet und im Original per Post an Ihren Vermieter. Wichtig sind die genauen Angaben zum Objekt und was gekündigt werden soll. Die Kündigungsfrist bei Mietwohnungen beträgt 3 Monate zum Monatsende. Bitte beachten Sie hierzu auch die Vorgaben in Ihrem Mietvertrag.
Die Kaution wird in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsende abgerechnet.
Bitte beachten Sie hierzu die Vereinbarungen im Mietvertrag. Es gibt im Vorfeld einen Vorabnahmetermin zwischen Vermieter und Mieter in Ihrer Wohnung.
Alle Informationen finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags.
Da Sie die Sorgfaltspflicht haben, müssen Sie dafür sorgen, dass keine Mängel oder Schäden in der Wohnung verursacht werden. Wenn Sie sich für eine längere Zeit nicht in der Wohnung befinden, sollten Sie es dem Vermieter melden.
Bitte suchen Sie zunächst das persönliche Gespräch mit diesem Nachbar. Sollte sich hier keine Einigung ergeben, melden sie sich bei uns.
Ihre Nebenkostenabrechnung erhalten Sie spätestens bis Mitte des Folgejahres. In seltenen Fällen kann es zu Verzögerungen kommen, wenn externe Anbieter ihre Abrechnungen verspätet einreichen.
Sie erhalten die Verbrauchsinformation von Minol per Post. Bitte beachten Sie, dass die unterjährige Verbrauchsinformation in Papierform
mit Kosten verbunden ist, welche im Rahmen der Nebenkostenabrechnung von Ihnen zu übernehmen sind.